Hafenpolizeiliche Anordnung SV Containerterminal
Das Staatliche Hafenamt Mannheim erteilt bis auf Weiteres die grundsätzliche Erlaubnis zum Befahren
- des Hafenbeckens 12 (Mühlauhafen) an Fahrzeuge, die am Containerterminal Mannheim,
- des Stromhafens Neckar an Fahrzeuge, die am Containerterminal der Firma L. u. J. Götz,
- des Hafenbeckens 24 an Fahrzeuge, die an der RoRo-Anlage, Hafenbecken 24, und
- des Stromhafens Rhein, Rheinblock 7, an Fahrzeuge, die an der Umschlagsanlage der Firma Neska
laden und/oder löschen und Zeichen nach § 3.14, Nummer 1-3, der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung oder Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung führen müssen unter Einhaltung der nachstehenden Auflagen und Bedingungen:
- Die Vorschriften der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über Häfen, Lade- und Löschplätze - Hafenverordnung (HafenVO), der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) und Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sowie der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGV BinSch) in der jeweils geltenden Fassung sind uneingeschränkt zu beachten.
- Das Polizeipräsidium Mannheim, Wasserschutzpolizeistation, Werfthallenstraße 41, 68159 Mannheim. ist schriftlich oder fernmündlich (Tel. +49 (0) 621 1687-0) bzw, durch Telefax (+49 (0) 621 1687-229) vom Betreiber der Umschlagsanlage vor Beginn bei Gefahrgutumschlag mit Fahrzeugen, die nach Zeichen § 3.14, Nummer 3 RheinSchPV gekennzeichnet sein müssen, zu benachrichtigen.
- Soweit es die örtlichen und schiffsbaumäßigen Verhältnisse nicht erlauben, wird von der Vorschrift des § 34 Abs. 1 HafenVO (Bug in Richtung Hafenausfahrt) Abstand genommen.
- Abweichend von § 55 Abs. 1 HafenVO, a und b, werden für die genannten Fahrzeuge am Container- terminal im Mühlauhafen die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände aufgehoben. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die keine Kegel bzw. Lichter führen müssen und ein Zulassungszeugnis für Gefahrguttransport besitzen.
- Diese hafenpolizeiliche Anordnung tritt anstelle der hafenpolizeilichen Anordnung vom 28.01.2003 für den Hafenbereich Mannheim.
Mannheim, 07.02.2006
Staatliches Hafenamt Mannheim
im Staatlichen Verpachtungsbetrieb
-Hafenbehörde-
Kontakt
Schiffsmeldestelle
+49 (0) 621 292-3113

