Hafenpolizeilicher Hinweis für den Hafenbereich Mannheim
Die Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen des außergewöhnlich großen und weitläufigen Mannheimer Hafengebietes (z. B. rund 1000 Ufertreppen im Hafengebiet) der Winterdienst (auf Straßen, Wegen, Kaimauern, Landgängen, Böschungs- und Kaimauertreppen usw.) nicht umfassend durchgeführt werden kann, sondern eingeschränkt bleiben muss.
Insbesondere die Schifffahrtstreibenden werden gebeten, sich entsprechend darauf einzustellen und zu verhalten.
Mannheim, 20.11.2024 Staatliches Hafenamt Mannheim
41 im Staatlichen Verpachtungsbetrieb
. – Hafenbehörde –
. im Auftrag
. Güntert