Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unter https://hafen-mannheim.de veröffentlichte Webpräsenz der Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH.
Die Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in Baden-Württemberg ergeben sich aus § 10 Absatz 1 Satz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVO 2.0) sowie der harmonisierten europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03).
Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 04. Juli 2023 durchgeführten Bewertung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Nach diesem Ergebnis werden in Kürze Anpassungen durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Die meisten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.
Die Vorgaben der BITV 2.0 sind nicht erfüllt. In Planung sind Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und zur Navigation auf der Website sowie ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS).
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Grafiken, Bilder und Dokumente werden bisher nicht barrierefrei bereitgestellt
- Die verwendeten CAPTCHAs sind teilweise noch nicht barrierefrei
- Texte verfügen noch nicht über ausreichende Helligkeitskontraste
- Untermenüpunkte sind noch nicht mit dem Tastaturfokus erreichbar, dadurch sind auch die Elemente, die fokussiert sind, nicht deutlich erkennbar
- Das Ziel und der Zweck von Links geht aus dem verlinkten Linktext nicht hervor
- In den Formularfeldern werden Fehler nicht automatisch angezeigt und nicht in Textform beschrieben
- Die verwendete Programmiersprache wird nicht korrekt eingesetzt
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen sind, können Sie sich gerne bei uns melden:
Staatl. Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH
Rheinvorlandstraße 5
68159 Mannheim
Telefon: +49 621 292-2166
E-Mail: info@hafen-mannheim.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatl. Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3358
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde am 23. August 2023 erstellt.