Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unter https://www.hafen-mannheim.de veröffentlichte Webpräsenz der Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH.

Die Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in Baden-Württemberg ergeben sich aus § 10 Absatz 1 Satz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der harmonisierten europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03).

Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 04. Juli 2023 durchgeführten Bewertung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Nach diesem Ergebnis wurden folgende Anpassungen durchgeführt.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der Überprüfung ist diese Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar. Die Inhalte sind barrierefrei.

Die Vorgaben der BITV 2.0 sind damit erfüllt. Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und zur Navigation auf der Website sowie Videos zu Inhalt, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache (DGS) sind vorhanden.

 

2. Barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind barrierefrei:

  • Grafiken, Bilder und Dokumente werden barrierefrei bereitgestellt
  • Die verwendeten CAPTCHAs sind barrierefrei
  • Texte verfügen über ausreichende Helligkeitskontraste
  • Untermenüpunkte sind mit dem Tastaturfokus erreichbar, dadurch sind auch die Elemente, die fokussiert sind, deutlich erkennbar
  • Das Ziel und der Zweck von Links geht aus dem verlinkten Linktext hervor
  • In den Formularfeldern werden Fehler automatisch angezeigt und in Textform beschrieben
  • Die verwendete Programmiersprache wird korrekt eingesetzt

 

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen sind, können Sie uns dies gerne schriftlich mitteilen:

Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH
Rheinvorlandstraße 5
68159 Mannheim

Oder per Mail an:

E-Mail: info@hafen-mannheim.de

Die Mitteilung wird direkt an die zuständige Person weitergeleitet.

 

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatl. Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.

Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen  im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3358
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

Diese Erklärung wurde am 23. August 2023 erstellt und am 18. April 2024 überarbeitet.

Die Erklärung beruht auf der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß § 10 L-BGG-DVO.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04. April 2024 überprüft.

 

 

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