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Baden im Hafengebiet und Betreten des Biotops im Altrheinhafen

Hafenpolizeiliche Anordnung für den Hafenbereich Mannheim 

Altrheinhafen 32 (sogenannte Lagune) 

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Baden im gesamten Hafengebiet gemäß §10 (1) HafenVO verboten ist. Weiterhin ordnen wir gemäß §3 (1) HafenVO an, dass in diesem Bereich ein Verlassen der Wege sowie FKK-Aktivitäten verboten sind.

Das Gebiet des Hafen 32 ist ein Biotop. Unter anderem ist dieses ein wichtiger Rückzugsort für zahlreiche Tierarten. Hier brüten verschiedene Vogelarten, zudem laichen hier diverse Fische und Amphibien. Verhalten Sie sich entsprechend. Hinterlassen Sie keinen Abfall. Verlassen Sie die Wege nicht. Genießen Sie die Natur in Ruhe und rücksichtsvoll.

Wir bitten zu beachten, dass es sich bei dem Altrheinhafen 32 entgegen anderslautender Veröffentlichungen im Internet nicht um einen FKK-Strand handelt. Anzeigen werden geahndet.

Mannheim, 26.06.2025
41
2111-1

Staatliches Hafenamt Mannheim im Staatlichen Verpachtungsbetrieb
Hafenbehörde
im Auftrag Güntert

 

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